sokalogo     Datenaustausch per Internet (DAPI)
Technische Voraussetzungen

Technische Voraussetzungen

Häufig gestellte Fragen zur Datenübermittlung per Internet an die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes (FAQ)


Wer kann an der Datenübermittlung per Internet teilnehmen?

An der Datenübermittlung per Internet können alle teilnehmen, die über Meldedateien verfügen, welche den aktuellen Datensatzbestimmungen der SOKA-BAU bzw. der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes genügen.


Diese Voraussetzung ist gemeinhin erfüllt, wenn die Lohn- und Gehaltsabrechnung mit einem von der SOKA-BAU bzw. der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes zugelassenen Baulohnprogramms erstellt wird.


Welche technischen Voraussetzungen sind notwendig?

Sie benötigen einen handelsüblichen Standard-Computer und einen Internet-Zugang.
Für den Datenaustausch ist ein Standard-Internet-Browser in der aktuellen Version erforderlich.
(z. B. Mozilla Firefox, Chrome, MS Internet-Explorer, o.ä.)
Die Einstellungen im Browser: Javascript muss erlaubt sein.
Adobe Reader oder andere PDF-Leseprogramme von anderen Herstellern.
Eine E-Mail-Adresse von Ihrem Betrieb oder von einem entsprechenden Ansprechpartner.


Das von Ihnen verwendete Baulohnprogramm ist in der Lage Dateien zu erstellen, welche den Bestimmungen des Datenaustauschs mit der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes (EDV-Bedingungen der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes, aktuell in Version 06) genügen.


Welche Zulassungsvoraussetzungen bestehen für Arbeitgeber?

Sie vereinbaren schriftlich mit der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes die Teilnahme an der Datenübermittlung per EDV. Auf Anfrage erhalten Sie eine „Vereinbarung über die Durchführung des monatlichen Melde- und Erstattungsverfahrens“ zugesandt, welche vollständig ausgefüllt an die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes zu senden ist. Hierin enthalten ist auch die Möglichkeit sich für die „Datenübermittlung per Internet (DAPI)“ oder „BMGA-Online“ anzumelden.


Sie teilen uns namentlich mit, welche Software Sie verwenden.


Nach Eingang der von der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes gegengezeichneten Vereinbarung sind Sie für den Datenaustausch nach den Bestimmungen des Tarifvertrages über das Sozialkassenfahren im Baugewerbe (VTV) zugelassen.

Bei gewünschter Teilnahme an DAPI oder BMGA-Online erhalten Sie schriftlich von uns die Zugangsdaten mitgeteilt.


Welche Voraussetzungen bestehen für Rechenzentren, Servicebetrieb und Softwarehäuser?

Rechenzentren, Servicebetrieb und Softwarehäuser müssen bei der SOKA-BAU in Wiesbaden zugelassen sein. Sie senden der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes Testdaten eines Arbeitgebers (Echtdaten) zu, damit die Zulassung bestätigt werden kann.


Sie vereinbaren schriftlich mit der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes die Teilnahme an der Datenübermittlung per EDV. Dazu erhalten Sie auf Anfrage eine „Anmeldung zum Datenaustausch“.


Sie teilen uns namentlich mit, welche Software Sie verwenden.

Wenn Sie die „Datenübermittlung per Internet (DAPI)“ oder „BMGA-Online“ nutzen wollen, müssen Sie den beigefügten Fragebogen ausfüllen und ebenfalls an die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes zurücksenden.


Nach Eingang der von der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes gegengezeichneten Vereinbarung sind Sie für den Datenaustausch nach den Bestimmungen des Tarifvertrages über das Sozialkassenfahren im Baugewerbe (VTV) zugelassen.


Bei gewünschter Teilnahme an „DAPI“ oder „BMGA-Online“ erhalten Sie schriftlich von uns die Zugangsdaten mitgeteilt.

Zusätzlich benötigt die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes für jeden von dem Rechenzentrum / Servicebetrieb bearbeiteten Berliner Betrieb eine vom Betrieb erteilte „Ermächtigung / Auftrag“(Formular der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes) zur Durchführung der Dienstleistung.


Welche Datenarten können an die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes übermittelt werden?

Folgende Daten können Sie an uns übermitteln:

  1. Monatliches Sozialkassen-Meldeverfahren (BM/GA) (Datensatz URMEL)
  2. Meldungen zur Pflege von Stammdaten für Arbeitnehmer (Datensatz ANMEL)
  3. Meldungen für ehemalige Auszubildende / Auslernjahr (Datensatz RAMEL)
  4. Meldungen zu Erstattung der Ausbildungsvergütungen im Berliner Baugewerbe (incl. Fahrtkostenerstattung) (Datensatz AUMEL)
  5. Beitragsmeldungen an die Zusatzversorgungskasse (Datensatz BEMEL)
  6. Meldungen zur Pflege von Stammdaten für Arbeitgeber (Datensatz AGMEL)*
  7. Kontrolldatensatz (Datensatz SUMEL)
  8. Gegebenenfalls Anforderungen von Versicherungsnachweisheften *
  9. Anforderungen von Beitragskarten A und W *

Die Datensätze ANMEL, die Angestellte und Poliere betreffen und die mit * gekennzeichneten Anforderungen werden im Datenaustausch an die SOKA-Bau in Wiesbaden weitergeleitet.